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DÜSSELDORF FASHION DAYS können stattfinden
Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen (DOWNLOAD HYGIENE-LEITFADEN) die Order in den über 600 Showrooms durchführen.
Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig.
Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.
Aufgrund des harten Lockdowns bis Ende Januar entfallen die Fashion Net Shuttles in Rotation, welche Einkäufer sonst im Rahmen der DFD zur innerstädtischen Fortbewegung zu den Orderzentren und Messen nutzen konnten.
Stattdessen findet das Fachpublikum auf der Fashion Net Website sowie in der kürzlich neu gelaunchten Fashion Net App alle Informationen zur DFD inklusive dem aktuellen Leitfaden für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Showrooms, Marken sowie eine Reihe von digitalen Informations- und Service-Angeboten.
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